Am 7. Dezember 2017 stimmte die Werchowna Rada für Änderungen des Steuergesetzbuchs, die den Gesetzentwurf Nr. 6776-d abändern. Laut einer der Klauseln des Dokuments sind Elektroautos in der Ukraine von der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer befreit.
Wie berichtet, sah die Änderung des Gesetzentwurfs „Über die Änderung des Steuergesetzbuchs der Ukraine zur Sicherung des Haushaltsgleichgewichts im Jahr 2018“ (Nr. 6776-d) ursprünglich eine Befreiung von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern für Elektroautos bis 2022, d.h. für fünf Jahre, vor. Doch dann beschlossen die Abgeordneten, dass es besser wäre, ein separates Gesetz über Elektroautos zu verabschieden, als diese Normen in das Jahresgesetz zum Haushaltsausgleich 2018 aufzunehmen. Also wurden die Änderungen für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr, d.h. bis 2019, angepasst. Also, was gestern in der Werchowna Rada abgestimmt wurde.
- Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Elektroautos der Warengruppe 8703 90 10 10 gemäß UKT ZED
- Befreiung von der Verbrauchssteuer auf die Einfuhr von Elektrofahrzeugen der Warengruppe 8703 90 10 10 nach UKT ZED
- Mehrwertsteuerbefreiung für die Erbringung von Personenbeförderungsdiensten mit Taxis, wenn sie ausschließlich Fahrzeuge mit Elektromotoren verwenden
- Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Miete, Leasing und Verleih von Fahrzeugen mit Elektromotoren.
Die Neuerung wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten.